Pflicht zur Versicherung

Die Krankenversicherung ist ein äußerst wichtiger Schutz des Individuums, denn Krankheit kann jeden jederzeit treffen. Seit 2009 besteht daher in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung. Sie ist an den Wohnsitz gekoppelt. In der Regel gilt: Wer mehr als sechs Monate im Jahr in Deutschland lebt, muss sich hier versichern.

Der Pflicht zur Versicherung nicht nachzukommen, wird vom Gesetzgeber bei Wechsel in die Krankenversicherung geahndet. In der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen Beiträge nachgezahlt werden. In der Privaten Krankenversicherung ist von Gesetzes wegen ein Prämienzuschlag zu zahlen und zwar ab dem zweiten Monat ohne Versicherung für jeden nichtversicherten Monat. Der Prämienzuschlag beträgt die Höhe eines Monatsbeitrags. Ab dem sechsten Monat wird er auf ein Sechstel des Monatsbeitrags reduziert. Wer also elf Monate nicht versichert war, muss einmalig vier + (6 x 1/6) Monatsbeiträge = fünf Monatsbeiträge zusätzlich zahlen. Wer den Prämienzuschlag nicht zahlen kann, sollte beim Versicherer eine Stundung und Ratenzahlung beantragen. Auf den gestundeten Betrag müssen allerdings von Rechts wegen Zinsen gezahlt werden.

Wer sich privat versichern kann

Nur wenige Bundes­bürger können die gesetzliche Kranken­versicherung verlassen. Und nicht für jeden, der gehen kann, ist ein Wechsel zur privaten Versicherung zu empfehlen. Gehen dürfen Angestellte mit einem Monats­einkommen über der Versicherungs­pflicht­grenze von derzeit 5 362,50 Euro brutto (64 350 Euro brutto im Jahr. Werte für 2022). Die Einkommensgrenzen der Sozialversicherung sind gesetzlich geregelt und die Bundes­regierung legt sie jähr­lich neu fest. Haupt­beruflich Selbst­ständige und Beamte dürfen sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

Gesetzliche und private Kranken­versicherung – zwei Welten

In der privaten Kranken­versicherung (PKV) ist vieles ganz anders geregelt als in der gesetzlichen. Das fängt schon damit an, dass Versicherte dann nicht mehr Mitglieder einer öffent­lichen sozialstaatlichen Einrichtung sind, sondern Kundinnen und Kunden eines privatwirt­schaftlichen Unter­nehmens. Wer den Schritt in die PKV tut, sollte wissen, worin die Unterschiede zwischen den beiden Systemen bestehen. In unserem Special Kasse oder privat? haben wir die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung in einer über­sicht­lichen Tabelle zusammengefasst.

Kasse oder privat – auf die Leistungen kommt es an

Soll ich mich privat versichern? Diese Entscheidung hat sehr lang­fristige Auswirkungen, die Vor- und Nachteile sind genau abzu­wägen. Dabei lohnt sich ein Blick auf die Leistungen. Für einen Wechsel zu den Privaten sprechen höhere Leistungen, beispiels­weise im Kranken­haus durch Chef­arzt­behand­lung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibett­zimmer. Auch beim Zahn­ersatz gibt es in vielen Tarifen höhere Erstattungen als in der Gesetzlichen. Doch nicht alle Leistungen sind besser. Bei der Psycho­therapie oder bei häuslicher Kranken­pflege etwa sind viele ältere Privatversicherungs-Tarife schlechter. Kunden sollten bei der Auswahl eines geeigneten Angebots genau darauf achten, dass alle wichtigen Leistungen im Vertrag enthalten sind. Im Krank­heits­fall den Versicherungs­schutz zu erhöhen, ist in der Regel nicht möglich.

Als Beamter oder Beamtenanwärter haben Sie Anspruch auf Beihilfe Ihres Dienstherrn. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber übernimmt einen Teil von Krankheits-, Geburts- und Pflegekosten. Für den übrigen Teil müssen Sie sich privat absichern.

Mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter nach dem Tarif Beihilfe sind Sie bei Ihrem Gesundheitsschutz auf der sicheren Seite. Die Leistungen der Generali stellen eine optimale Beihilfeergänzung dar und geben Ihnen die Freiheit, selbst zu entscheiden, welche Versorgungsaspekte Ihnen wichtig sind.